Quereinstieg, Nachqualifikation

Sie haben keine Lehramtsqualifikation, aber möchten trotzdem als Lehrkraft tätig sein? Wir informieren Sie über Ihre Möglichkeiten.

Welche Möglichkeiten eines Quereinstiegs gibt es im Lehramtsbereich? Was ist eine Sondermaßnahme und welche gibt es?

Gibt es in einer Fächerkombination oder bestimmten Schulart über einen längeren Zeitraum zu wenige Bewerber:innen, kann vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine sogenannte Sondermaßnahme (Quereinstieg) eingerichtet werden.
Dies bedeutet, dass auch Bewerber:innen, die keine Erste Staatsprüfung, jedoch einen einschlägigen anderen Universitätsabschluss vorweisen können, unter gewissen Voraussetzungen der Eintritt in das Referendariat und damit das Ablegen der Zweiten Staatsprüfung ermöglicht wird.
Informationen zum Quereinstieg bzw. zu aktuellen Sondermaßnahmen finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Kultusministeriums. Darüber hinaus wurde eine eigene Webseite zum Thema Quereinstieg eingerichtet.

Nachqualifikation

Was ist eine Nachqualifikation und wie kann ich diese erbringen?

Falls Sie bereits eine Lehramtsqualifikation im Ausland oder in einem anderen Bundesland erworben haben, können Sie diese beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus anerkennen lassen.

In manchen Fällen ist zur vollständigen Anerkennung eine sogenannte "Nachqualifikation" an der Universität notwendig, wie beispielsweise das Studium eines weiteren Unterrichtsfachs, Didaktikfachs oder bestimmter Veranstaltungen. Die Zeugnisanerkennungsstelle des Staatsministeriums entscheidet über die Anträge zur Anerkennung von Lehramtsqualifikationen und benennt gegebenenfalls die genauen Vorgaben zur Nachqualifikation.
Falls Sie eine solche Nachqualifikation erbringen sollen und diese an der LMU erbringen möchten, nehmen Sie unbedingt die Studienberatung des MZL wahr. Wir klären mit Ihnen wichtige Schritte bzgl. Immatrikulation, Studienorganisation etc.