Zulassungsvoraussetzungen
Für bestimmte Studiengänge und Studienfächer gelten Zulassungsvoraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um diese studieren zu können.
Für bestimmte Studiengänge und Studienfächer gelten Zulassungsvoraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um diese studieren zu können.
Bei manchen Studienfächern übersteigt die Zahl der Bewerber:innen eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen. In diesen Fällen wird das Fach zulassungsbeschränkt (numerus clausus = beschränkte Platzzahl). Dafür ermittelt die Universität einmal jährlich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze im jeweiligen Fach. Die vorhandenen Studienplätze werden dann nach bestimmten Kriterien (Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, Wartezeit, weitere Kriterien) vergeben. Die Note der letzten Bewerberin oder des letzten Bewerbers auf der Liste, der noch einen Studienplatz erhalten hat, gilt als „NC-Wert“ und wird jedes Jahr veröffentlicht. Erst nach Abschluss des Verfahrens kann also gesagt werden, welche Note bzw. wie viele Wartesemester erforderlich waren, um in einem bestimmten Studiengang zugelassen zu werden! Die Universität legt im Vorfeld keine bestimmten Notenwerte fest. Wer an der LMU innerhalb eines Lehramtsstudiengangs ein zulassungsbeschränktes Fach studieren möchte, muss sich um einen Studienplatz in diesem Fach bewerben.
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf, zu den Auswahlkriterien und Grenzwerten (NC) der vergangenen Semester finden Sie auf der Seite der LMU.
Bitte beachten Sie, dass sich Zulassungsbeschränkungen ändern können, daher prüfen Sie rechtzeitig vor dem Bewerbungsschluss, ob für Ihr Wunschfach kurzfristig eine Zulassungsbeschränkung eingeführt wurde!
Folgende Lehramtsfächer sind örtlich zulassungsbeschränkt (sog. „NC‑Fächer"), sodass eine Bewerbung notwendig ist:
1. Schritt: Online-Bewerbung und ggf. Dokumentenversand
2. Schritt: Zulassungsbescheid abwarten
3. Schritt: Online-Immatrikulation und Versand der Unterlagen an die Studentenkanzlei
Oftmals nehmen einige der zugelassenen Bewerber:innen ihren Studienplatz doch nicht an. Diese freigebliebenen Studienplätze werden in Nachrückverfahren vergeben. Die abgelehnten Bewerber werden in den Nachrückverfahren entsprechend ihres Ranges berücksichtigt und nur im Falle einer Zulassung nochmals postalisch benachrichtigt.
Spätestens am Ende der vierten Woche nach Vorlesungsbeginn werden keine weiteren Nachrückverfahren mehr durchgeführt. Die dann noch freien Studienplätze werden per Losverfahren vergeben. Informationen zur Teilnahme und Antragstellung finden Sie auf der LMU-Webseite.
Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor dem Bewerbungsschluss, ob für Ihren Wunschstudiengang kurzfristig ein Eignungsfeststellungs-, Voranmelde - oder Studienorientierungsverfahren eingeführt wurde!
Die folgenden Fächer erfordern das Bestehen einer Eignungsprüfung, zu der Sie sich anmelden müssen:
Fach | Weiterführende Informationen und Termine |
---|---|
Englisch | Eignungsfeststellungsverfahren (C-Test an der LMU München) |
Kunst (LA GS, MS, RS) | Eignungsprüfung (Mappenabgabe an der LMU München) |
Kunst (LA GYM) | Eignungsprüfung (Mappenabgabe an der Akademie der Bildenden Künste München) |
Musik | Eignungsprüfung (an der Hochschule für Musik und Theater München) |
Sport | Eignungsprüfung (Sporteignungsprüfung der bayerischen Universitäten; Achtung: zusätzlich ist auch eine Bewerbung an der TU München notwendig!) |
Wer die Eignungsprüfung mit Erfolg abgelegt hat, kann sich bei der Studentenkanzlei für das gewünschte Fach zu den vorgegebenen Terminen immatrikulieren.
Wie die Zulassung zu Fächern mit Eignungsprüfung funktioniert, erfahren Sie in folgendem Erklärvideo der zentralen Studienberatung der LMU.
3:34 | 07.12.2022