Örtliche Zulassungsbeschränkungen (NC)
Bei manchen Studienfächern übersteigt die Zahl der Bewerber:innen eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen. In diesen Fällen wird das Fach zulassungsbeschränkt (numerus clausus = beschränkte Platzzahl). Dafür ermittelt die Universität einmal jährlich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze im jeweiligen Fach. Die vorhandenen Studienplätze werden dann nach bestimmten Kriterien (Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, Wartezeit, weitere Kriterien) vergeben. Die Note der letzten Bewerberin oder des letzten Bewerbers auf der Liste, der noch einen Studienplatz erhalten hat, gilt als „NC-Wert“ und wird jedes Jahr veröffentlicht. Erst nach Abschluss des Verfahrens kann also gesagt werden, welche Note bzw. wie viele Wartesemester erforderlich waren, um in einem bestimmten Studiengang zugelassen zu werden! Die Universität legt im Vorfeld keine bestimmten Notenwerte fest. Wer an der LMU innerhalb eines Lehramtsstudiengangs ein zulassungsbeschränktes Fach studieren möchte, muss sich um einen Studienplatz in diesem Fach bewerben.
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf, zu den Auswahlkriterien und Grenzwerten (NC) der vergangenen Semester finden Sie auf der Seite der LMU.
Bitte beachten Sie, dass sich Zulassungsbeschränkungen ändern können, daher prüfen Sie rechtzeitig vor dem Bewerbungsschluss, ob für Ihr Wunschfach kurzfristig eine Zulassungsbeschränkung eingeführt wurde!
Folgende Lehramtsfächer sind örtlich zulassungsbeschränkt (sog. „NC‑Fächer"), sodass eine Bewerbung notwendig ist:
- Schulpsychologie
- Wirtschaftswissenschaften
- Wirtschaftspädagogik II (Lehramt an beruflichen Schulen)
- Erweiterungsfach Beratungslehrkraft
- Sport (an der TU München; es besteht kein NC, eine Bewerbung an der TU München ist trotzdem notwendig). Hier finden Sie Informationen zur Bewerbung für Sport als Unterrichtsfach und Didaktikfach.
Das Bewerbungsverfahren an der LMU München
1. Schritt: Online-Bewerbung und ggf. Dokumentenversand
2. Schritt: Zulassungsbescheid abwarten
3. Schritt: Online-Immatrikulation und Versand der Unterlagen an die Studentenkanzlei
Bewerbungsfristen
- für das Wintersemester: bis spätestens 15. Juli
- für das Sommersemester: bis spätestens 15. Januar (nur höhere Fachsemester)
Hinweise zur Bewerbung
- Sie können sich an der LMU nur für ein örtlich zulassungsbeschränktes Fach bewerben.
- Bei der Bewerbung für Schulpsychologie im Rahmen der Lehramtsstudiengänge Grund-, Mittel- und Realschule müssen Sie im Online-Bewerbungsantrag Schulpsychologie als Erweiterungsfach auswählen. Erst bei der Immatrikulation geben Sie an, ob Sie Schulpsychologie als Unterrichtsfach oder tatsächlich als reines Erweiterungsfach studieren möchten.
Hinweise zum Zulassungsbescheid
- Wer einen positiven Zulassungsbescheid erhält, kann sich an der LMU zu den vorgesehenen Terminen immatrikulieren.
- Falls Sie einen negativen Zulassungsbescheid (Ablehnung) erhalten haben, bedeutet dies nicht, dass Sie grundsätzlich vom Studium ausgeschlossen sind. Sie haben nach wie vor die Möglichkeit, sich in einen zulassungsfreien Studiengang bzw. ein zulassungsfreies Fach einzuschreiben. Darüber hinaus dürfen Sie vielleicht auch noch auf einen zulassungsbeschränkten Studienplatz im Nachrück- oder Losverfahren hoffen.
Was ist ein Nachrückverfahren?
Oftmals nehmen einige der zugelassenen Bewerber:innen ihren Studienplatz doch nicht an. Diese freigebliebenen Studienplätze werden in Nachrückverfahren vergeben. Die abgelehnten Bewerber werden in den Nachrückverfahren entsprechend ihres Ranges berücksichtigt und nur im Falle einer Zulassung nochmals postalisch benachrichtigt.
Was ist das Losverfahren?
Spätestens am Ende der vierten Woche nach Vorlesungsbeginn werden keine weiteren Nachrückverfahren mehr durchgeführt. Die dann noch freien Studienplätze werden per Losverfahren vergeben. Informationen zur Teilnahme und Antragstellung finden Sie auf der LMU-Webseite.
Eignungsprüfungen
Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor dem Bewerbungsschluss, ob für Ihren Wunschstudiengang kurzfristig ein Eignungsfeststellungs-, Voranmelde - oder Studienorientierungsverfahren eingeführt wurde!
Die folgenden Fächer erfordern das Bestehen einer Eignungsprüfung, zu der Sie sich anmelden müssen:
Wer die Eignungsprüfung mit Erfolg abgelegt hat, kann sich bei der Studentenkanzlei für das gewünschte Fach zu den vorgegebenen Terminen immatrikulieren.
Wie die Zulassung zu Fächern mit Eignungsprüfung funktioniert, erfahren Sie in folgendem Erklärvideo der zentralen Studienberatung der LMU.