Basisqualifikationen

Studierende für das Lehramt an Grund- und Mittelschulen sowie für Sonderpädagogik müssen im Laufe ihres Studiums Basisqualifikationen in bestimmten Fächern erwerben. Diese sind Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung.

Lehramt Grundschule & Lehramt für Sonderpädagogik (mit Grundschuldidaktik)

Studierende der Didaktik der Grundschule müssen in den drei Fächern Sport, Musik und Kunst jeweils einen Nachweis der Basisqualifikation erbringen. Wer eines der Fächer als Didaktik- bzw. Unterrichtsfach gewählt hat, muss für dieses keinen Nachweis vorweisen (LPO I 2008, § 36, Abs. 1).

Basisqualifikation Sport

Im Zentrum der Basisqualifikationen Sport stehen grundlegende Kompetenzen in folgenden didaktischen Handlungsfeldern:

  • Gesundheit fördern,
  • Bewegung gestalten,
  • mit- und gegeneinander spielen.

Angebot und weitere Informationen: Blockkurs an der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der TU München (Für die Teilnahme ist eine Anmeldung über LSF notwendig.)

Basisqualifikation Musik

Im Zentrum der Basisqualifikation Musik stehen grundlegende Kompetenzen im Umgang mit der Stimme und im Liedvortrag sowie basale instrumentale Fertigkeiten zur Melodiebegleitung.

Angebot und weitere Informationen: Blockkurse in der vorlesungsfreien Zeit oder wöchentlich stattfindende Kurse während des Semesters am Institut für Musikpädagogik des Departments Kunstwissenschaften der LMU

Basisqualifikation Kunst

Im Zentrum der Basisqualifikation Kunst steht die Vermittlung grundlegender Techniken in der zwei- und dreidimensionalen Darstellung. Nachgewiesen werden grundlegende Kompetenzen in der ästhetischen Gestaltung des Lebensbereichs sowie manuelle Fertigkeiten und Techniken im Umgang mit Farbe und Materialien.

Angebot und weitere Informationen: Kurse am Institut für Kunstpädagogik des Departments für Kunstwissenschaften der LMU

Lehramt Mittelschule & Lehramt für Sonderpädagogik (mit Mittelschuldidaktik):

Basisqualifikation Sport

Studierende der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule müssen eine sogenannte Basisqualifikation im Fach Sport erwerben. Für den Fall, dass Sport als Didaktik- bzw. Unterrichtsfach gewählt wurde, entfällt der Nachweis (LPO I 2008, § 38, Abs. 1, Nr. 5).

Angebot und weitere Informationen: Blockkurs an der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der TU München (Für die Teilnahme ist eine Anmeldung über LSF notwendig.)

Anerkennung von außeruniversitären Qualifikationen:

Über Anerkennungsmöglichkeiten außeruniversitärer Qualifikationen für die Basisqualifikation können Sie sich in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zu den Basisqualifikationen informieren.