Fremdsprachenkenntnisse

Für bestimmte Studiengänge und -fächer müssen bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden.

Gemäß der LPO I (2008) müssen Studierende einiger Unterrichtsfächer (Sprachen, Geschichte, Religion) und Schularten (LA GS, MS und Sonderpädagogik) bei der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen verschiedene Fremdsprachenkenntnisse nachweisen:

Fremdsprachenkenntnisse für ein Lehramtsstudium (PDF, 72 KB)

Die Fremdsprachenkenntnisse sind keine Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums, sondern für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung. Generell wird jedoch empfohlen, die entsprechenden Sprachkenntnisse schon zu Beginn des Studiums zu erwerben.

Nachweis und Erwerb der Fremdsprachenkenntnisse

Es gibt verschiedene Möglichkeiten zum Nachweis bzw. Erwerb der Fremdsprachenkenntnisse. Beispielsweise kann ein Nachweis bereits durch das Abiturzeugnis mit mindestens der Note "ausreichend" in der entsprechenden Fremdsprache oder durch den Besuch eines Sprachkurses an der LMU erfolgen.

Falls Ihre Fremdsprachenkenntnisse nicht ausreichen, sollten Sie diese frühzeitig im Studium, am besten bereits zu Beginn des Studiums, erwerben.

Detaillierte Informationen finden Sie in nachfolgendem Dokument: Fremdsprachenkenntnisse nach LPO I

Bei weiteren Fragen zum Nachweis oder Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen besuchen Sie bitte diese Webseite des Sprachenzentrums der LMU. Wenn Sie ein ausländisches Abiturzeugnis/Hochschulzugangszeugnis haben, wenden Sie sich bitte an die Außenstelle des Prüfungsamts. Dort wird geprüft, ob Ihre Fremdsprachenkenntnisse anerkannt werden können.“