Schriftliche Hausarbeit

Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist eine schriftliche Hausarbeit („Zulassungsarbeit“) anzufertigen.

In welchem Fachbereich muss die schriftliche Hausarbeit verfasst werden?

  • LA RS, GY und berufliches Lehramt: in einem Fach der gewählten Fächerverbindung (in der Fachwissenschaft oder Fachdidaktik) oder in den Erziehungswissenschaften,
  • LA GS und MS im Unterrichtsfach (in der Fachwissenschaft oder Fachdidaktik), in einem Didaktikfach, in der Grundschulpädagogik oder in den Erziehungswissenschaften,
  • LA Sonderpädagogik: in der sonderpädagogischen Fachrichtung und bei Schulpsychologie im Fach Schulpsychologie

Die schriftliche Hausarbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen auch interdisziplinär (in zwei der studierten Fächer) gefertigt werden. Genauere Bestimmungen hierzu können Sie in der LPO I (2008) in § 29 nachlesen.

Ziel der Arbeit und Abgabetermine

Ziel der Arbeit soll sein, dass das selbstständige wissenschaftliche Arbeiten des Studierenden erkennbar wird. Aus dem Gutachten des Betreuers oder der Betreuerin gehen die Vorzüge und Schwächen der Arbeit deutlich hervor.

Die Termine für die Abgabe der schriftlichen Hausarbeit finden Sie auf der Internetseite der Außenstelle des Prüfungsamtes für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen. Zum entsprechenden Termin müssen Sie die schriftliche Hausarbeit bei Ihrer Betreuer:in abgeben. In diesem Zuge wird Ihnen der Empfang der Arbeit bestätigt. Ihre Betreuer:in erstellt ein Gutachten und leitet dies zusammen mit der korrigierten Hausarbeit an das Prüfungsamt weiter.

„Fahrplan"

AblaufAufgaben
1. Schritt: (ca. 1 Jahr vor Meldung zur 1. Staatsprüfung)Fach und Bereich wählen und Kontakt mit möglicher Prüfer:in aufnehmen (falls unbekannt, mögliche Betreuer:innen bei der jeweiligen Fachstudienberatung erfragen)
2. Schritt:Thema und Fragestellung mit Prüfer:in absprechen
3. Schritt:Anfertigen der Hausarbeit
4. Schritt:Fristgerechte Abgabe der Hausarbeit bei der Prüfer:in; Empfang wird bestätigt, oder Einholen der Zustimmung der Prüfer:in zu einem Nachtermin (max. zwei Monate); Formulare für die Empfangsbestätigung oder Fristverlängerung auf der Webseite der Außenstelle des Prüfungsamtes für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen
5. Schritt:Einreichen der Empfangsbestätigung oder Zustimmung zum Nachtermin in der Außenstelle des Prüfungsamtes bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung
6. Schritt (Prüfer):Korrektur und Erstellen des Gutachtens durch die Prüfer:in; Weiterleitung des Gutachtens und der korrigierten Hausarbeit an die Außenstelle des Prüfungsamtes für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen durch die Prüfer:in bis Dezember für den Frühjahrstermin bzw. bis Juni für den Herbsttermin

Anerkennung einer Zulassungsarbeit

Als Ersatz für die schriftliche Hausarbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Abschlussarbeit aus einem vorangegangenen Studium anerkannt werden. Genauere Bestimmungen hierzu können Sie in der LPO I (2008) in § 29 nachlesen.