Erweiterungsmöglichkeiten
Welche Erweiterungen möglich sind, hängt von Ihrem Lehramtsstudiengang ab. Eine Übersicht, welche Erweiterungsmöglichkeiten Ihnen grundsätzlich für Ihren Lehramtsstudiengang zur Auswahl stehen, finden Sie in den Lehramtsstudiengangsbeschreibungen auf der LMU-Seite.
Die detaillierte Beschreibung der einzelnen Erweiterungsfächer entnehmen Sie den Studiengangsbeschreibungen, die Sie über den Studiengangsfinder der LMU suchen können.
Eine Liste aller in Bayern möglichen Erweiterungsfächer finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Kultusministeriums.
Zeitpunkt für eine Erweiterung
Eine Erweiterungsstudium kann zu unterschiedlichen Zeiten begonnen werden:
- während des Lehramtsstudiums (ab dem 3. Semester)
- nach Erwerb der Lehramtsbefähigung als nachträgliche Erweiterung
- meist zum Wintersemester; einige Erweiterungsfächer können aber auch zum Sommersemester begonnen werden.
Aufwand einer Erweiterung
Erweiterungsfächer mit verpflichtenden Studienleistungen
Es gibt Erweiterungsfächer, bei denen Studienleistungen in Form von ECTS-Punkten oder Scheinen erworben werden müssen, um sich für die Staatsexamensprüfung im Erweiterungsfach anmelden zu können. In diesem Fall ist eine Immatrikulation in diesem Fach zwingend notwendig.
Erweiterungsfächer ohne verpflichtende Studienleistungen
In vielen Erweiterungsfächern sind keine Studienleistungen zu erbringen. Allerdings muss in einigen Fächern eine Eignungsprüfung erfolgreich absolviert werden oder es müssen noch weitere Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung erfüllt werden (z.B. Fremdsprachenkenntnisse oder Praktika). In den Erweiterungsfächern, in denen keine Studienleistungen zu erbringen sind, ist es theoretisch nicht notwendig, sich (in diesem Erweiterungsfach) zu immatrikulieren. Wenn Sie jedoch Lehrveranstaltungen (auch zur Prüfungsvorbereitung) besuchen möchten, dann müssen Sie sich auch in diesem Erweiterungsfach immatrikulieren.
Welche Erweiterungsfächer Studienleistungen erfordern bzw. in welchen Erweiterungsfächern andere Leistungen absolviert werden müssen, entnehmen Sie der „Übersicht über erforderliche Leistungen in Erweiterungsfächern"
Durch die Erweiterung erhöht sich die Regelstudienzeit um zwei Semester; die Höchststudiendauer bleibt davon aber unberührt.
Staatsexamen im Erweiterungsfach
Die Erste Staatsprüfung muss wie in einem Unterrichtsfach abgelegt werden. Die Staatsprüfung im Erweiterungsfach unterscheidet sich nicht von der im Unterrichtsfach, hat also keinen geringeren Umfang. Das Wissen muss man sich dementsprechend aneignen. Die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung ist zeitgleich mit der Fächerkombination oder nach dem erfolgreichen Ablegen dieser möglich.
Tipp: Im Falle einer Erweiterung sprechen Sie mit der Fachstudienberatung des von Ihnen gewählten Faches bezüglich Zeitpunkt und Art der Erweiterung, wie Sie ggfs. erforderliche Studienleistungen erbringen können und vor allem wie Sie sich am besten auf die Staatsprüfung vorbereiten!
Exmatrikulation nach bestandener 1. Staatsprüfung
Bitte beachten Sie, dass Sie nach erfolgreich bestandener 1. Staatsprüfung zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert werden. Auch eine fristgerechte Rückmeldung oder die bestehende Immatrikulation in einem Erweiterungsfach verhindern eine Exmatrikulation nicht.
Falls Sie trotz der bestandenen 1. Staatsprüfung weiterhin immatrikuliert bleiben wollen, müssen Sie folgende Schritte unternehmen:
- 1. Fristgerechte Rückmeldung für das Folgesemester
- 2. Beantragung eines Fachwechsels (Erweiterung oder Umschreibung zur Notenverbesserung)
- 3. Kopie des Staatsexamenszeugnisses als PDF oder bei postalischer Versendung als einfache Kopie
Es wird empfohlen, einen formlosen Antrag, in dem Sie Ihr Anliegen erläutern, dem formgebundenen Fachwechselantrag anzuhängen.
Beispiel: Sie studieren einen Lehramtsstudiengang mit einem Erweiterungsfach. Das Staatsexamen im Erweiterungsfach möchten Sie erst zwei Semester nach dem Fächerexamen ablegen. Im Frühjahr legen Sie Ihr Fächerexamen erfolgreich ab. Um im Erweiterungsfach eingeschrieben zu bleiben, müssen Sie innerhalb Fachwechselfrist, die Ende des Semesters startet (in diesem Fall Ende des Sommersemesters) den Fachwechselantrag einreichen, in dem Sie angeben, dass Sie das Erweiterungsfach fortführen möchten.
Verbesserung der Einstellungschancen durch eine Erweiterung
Unter Umständen können sich durch eine Erweiterung die Einstellungschancen verbessern. Dies hängt jedoch von mehreren Faktoren (Note im Erweiterungsfach, Bedarf etc.) ab.
Wie die Erweiterungsprüfung bei der Einstellung in den Staatsdienst berücksichtigt wird, finden Sie auf folgenden Seiten:
Dazu gibt es Folgendes zu beachten:
- Für die Einstellung ist die Gesamtprüfungsnote in der Fächerverbindung entscheidend. Sie kann durch ein Erweiterungsfach nicht aufgewogen werden.
- Liegt ein Erweiterungsfach vor, werden für die Einstellung zwei Noten gebildet: Eine Gesamtprüfungsnote für das Lehramt (aus Erster und Zweiter Lehramtsprüfung) und eine zusammenfassende Note, die das Erweiterungsfach beinhaltet. Bitte beachten Sie die Hinweise in den Merkblättern, wie diese zusammenfassende Note gebildet wird.
Für die Einstellung wird immer die bessere der beiden Noten berücksichtigt, damit ist eine Verschlechterung ausgeschlossen. - Unterscheidung „grundständige" vs. „nachträgliche" Erweiterung:
Grundständig ist eine Erweiterung, in der sowohl das erste als auch das zweite Staatsexamen erfolgreich absolviert werden. Man spricht von einer nachträglichen Erweiterung, wenn (a) im Erweiterungsfach nur die erste Staatsprüfung abgelegt wird, (b) die erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach nach der Zweiten Staatsprüfung in der Fächerverbindung abgelegt wird oder (c) die zweite Staatsprüfung gar nicht vorgesehen ist.
Für die Erhöhung der Einstellungschancen gibt es zwei Möglichkeiten:
- eine bessere Gesamtprüfungsnote im Erweiterungsfach als in den Unterrichtsfächern.
In der zusammenfassenden Note zählt die Erweiterung 20%. Wenn die Note der Erweiterung besser ist als die der Fächerkombination, kann sich die Einstellungsnote deutlich verbessern. Bei einer grundständigen Erweiterung verbessert sich die zusammenfassende Note bei einer Differenz von einer Notenstufe zwischen der Note in der Fächerverbindung und der Note in der Erweiterung um 0,2. - gegebenenfalls ein gewährter Bonus auf die zusammenfassende Note.
Der Bonus wird zum Zeitpunkt der Einstellung gewährt, jährlich angepasst und ist daher nicht planbar! Da er auf die zusammenfassende Note und nicht auf die Gesamtprüfungsnote in der Fächerkombination gerechnet wird, ist die Note im Erweiterungsfach wichtig. Der Bonus kann mit einer besseren Note im Erweiterungsfach zusammenwirken oder von einer Verschlechterung aufgewogen werden.
Die Art, wie sich Erweiterungsfächer auf eine Einstellung auswirken, ist je nach Lehramt unterschiedlich:
- Bei Grund- und Mittelschule wird jede:r Bewerber:in mit einem Erweiterungsfach vorgezogen, wenn die zusammenfassende Note gleich oder besser ist als die Gesamtprüfungsnote des Mitbewerbers. Boni gibt es hier nur auf wenige Fächer.
- Bei Realschule und Gymnasium erhalten Bewerber:innen mit Erweiterung derzeit bei einigen Erweiterungsfächern unterschiedliche Boni bis maximal 0,5 auf die zusammenfassende Note.
Erweiterung an LMU bei gleichzeitigem Lehramtsstudium an anderer Universität:
Studierende könne sich an der LMU auch nur für ein Erweiterungsfach einschreiben und das grundständige LA-Studium zugleich an einer anderen Hochschule im Rahmen eines Doppelstudiums absolvieren.
In Fächern, für die keine Studienleistungen für den Erwerb des Staatsexamens vorausgesetzt werden, ist eine Immatrikulation für die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung nicht erforderlich.